Im Mai 2020 haben wir von der Deutschen Bahn AG einen neuen Rahmenvertrag „Kleinteilige Planung für Gebäude und Innenräume sowie Tragwerksplanung für Gebäude“ erhalten. Mit diesem Rahmenvertrag 1000/EKN/92281897 können von der DB AG kleinteilige Planungsleistungen für Einzelverträge bis 50 T€ Netto-Honorar abgerufen werden.
Wir haben weiterhin Rahmenverträge bei der Deutschen Bahn AG für die folgenden Ingenieurleistungen:
– Bauüberwachung und SiGeKo
– Objekt- und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke und Gebäude
– Objekt- und Tragwerksplanung für Verkehrsanlagen
Der neue Rahmenvertrag ist bundesweit gültig und gilt für alle Konzernunternehmen der Deutschen Bahn AG.