Herr Dipl. –Ing. (FH) Stefan Bost wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vertreten durch die Landeseisenbahnaufsicht im Saarland zum Sachverständigen (SV) gem. § 3 Abs. 2 EBOA anerkannt. Herr Bost kann somit bei Änderungen und Erweiterungen von Bahnanlagen, bei Neuanlagen und Änderungen von Kreuzungen und bautechnischen Untersuchungen für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen)nach EBOA als Sachverständiger tätig werden.
Im Teilbereich Brückenbau nach EBOA ist Herr Stefan Bost als Sachverständiger bereits seit 2008 anerkannt.